Weilbach Ortschaft

Rathaus & Bürgerservice

Bauleitplanung im Gründle

Bekanntmachung Markt Weilbach

Vollzug der Baugesetze

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses  für den Bebauungsplan „ Im Gründle“

gem. § 10 Abs.3 BauGB

Der Markt Weilbach hat mit Beschluss vom 10.09.2019 den Bebauungsplan  „Im Gründle“ als Satzung beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Im Gründle“ wird festgestellt.  Dieser Beschluss wird hiermit gemäß  §10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Im Gründle“ in Kraft (§10 Abs.3 Satz 4 BauGB).

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Weilbach, Hauptstr. 59, 63937 Weilbach, Zi. 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag – Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag zus. 14 bis 18 Uhr) für jedermann aus und kann dort eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs.1 BauGB werden demnach unbeachtlich

  1. eine nach §214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzungen begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach §214 Abs.2a BauGB beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Weilbach, 24.09.2019

gez. Kern

1.Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung Markt Weilbach

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung Bebauungsplan „Im Gründle“, Gemarkung Weckbach

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB

 

Aufstellung eines Bebauungsplans „Im Gründle“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Der Marktgemeinderat Weilbach hat in seiner Sitzung am 20.02.2018 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von §30 Abs.1 BauGB im Bereich der Fl.Nrn. 931,932,933,934,935,938 (Teilbereich) und 939 Teilbereich) im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen), Gemarkung Weckbach  sowie Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung beschlossen. Im Zeitraum vom 03.05.2018 bis 04.06.2018 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §3 Abs.2 BauGB statt. In der Gemeinderatsitzung vom 16.07.2019 wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Planung entsprechend abgeändert.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 des BauGB.

Die Erweiterung erfolgt  im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB.

Es wird daher auf die Durchführung einer Umweltprüfung  nach § 2 Abs. 4 BauGB, Umweltbericht nach 2a BauGB verzichtet.

Der Geltungsbereich liegt südlich des Ortszentrums Weckbach. Im Westen grenzt die Gönzer Straße –KrMIL 18 an.

Der Geltungsbereich grenzt an folgende Flurstücke

im Norden: 655 (Teilbereich), 655/10-Gönzer Straße, 82/1,656,657 (Teilbereich)

im Osten:   92,666,667,668,669,670,671

im Süden:  929,938 (Teilbereich)

im Westen: 938 (Teilbereich).939 (Teilbereich), 971 (Teilbereich)

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha. Die Aufstellung dient der Schaffung von Wohnraum.Die Grundstücke werden durch die vorhandene Straße „Gönzer Straße“ über den „Grundweg“ erschlossen.

Es sollen Bauflächen für 5 Einzelhäuser geschaffen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB).

Der Bebauungsplanänderungsentwurf „Im Gründle“ mit Begründung  und die Berichtigung des Flächennutzungsplans liegen in der Zeit vom

                                    07.08.2019 bis 09.09.2019

zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Weilbach, Hauptstraße 59, Zimmer 13, 63937 Weilbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Änderungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend §§ 13b, 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage des Marktes Weilbach www.weilbach.de auf der Startseite unter Bauleitplanungen, Bebauungsplan, „Im Gründle“ eingestellt  (§ 4a Abs.4 Satz 1 BauGB).

Weilbach, 23.07.2019

Markt Weilbach

 

Bernhard Kern

1. Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung Markt Weilbach

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplan „Im Gründle“, Gemarkung Weckbach
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB

Aufstellung eines Bebauungsplans „Im Gründle“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Der Marktgemeinderat Weilbach hat in seiner Sitzung am 20.02.2018 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von §30 Abs.1 BauGB im Bereich der Fl.Nrn. 931,932,933,934,938 (Teilbereich) und 939 (Teilbereich) im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen), Gemarkung Weckbach sowie Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung beschlossen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 des BauGB.
Da die Erweiterung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b erfolgt, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Der Geltungsbereich liegt südlich des Ortszentrums Weckbach. Im Westen grenzt die Gönzer Straße –KrMIL 18 an.
Der Geltungsbereich grenzt an folgende Flurstücke
im Norden: 655 (Teilbereich), 655/10-Gönzer Straße, 656,935
im Osten: 666 (Teilbereich), 667,668,669,670,671
im Süden: 929,938 (Teilbereich)
im Westen: 940.939 (Teilbereich), 971 (Teilbereich)

Die Grundstücke werden durch die vorhandene Straße „Gönzer Straße“ über den „Grundweg“ erschlossen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Die Aufstellung dient der Schaffung von Wohnraum.
Es sollen Bauflächen für 4 Einzelhäuser geschaffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB). Der Bebauungsplanänderungsentwurf „Im Gründle“ mit Begründung und die Berichtigung des Flächennutzungsplans liegen in der Zeit vom 03.05.2018 bis 04.06.2018 zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Weilbach, Hauptstraße 59, Zimmer 13, 63937 Weilbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Änderungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend §§ 13a, 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Hinweis
Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage des Marktes Weilbach www.weilbach.de auf der Startseite unter Bürgerservice, Amtl. Bekanntmachungen, „Im Gründle“ eingestellt (§ 4a Abs.4 Satz 1 BauGB).

Weilbach, 24.04.2018
Markt Weilbach
gez. Bernhard Kern
1. Bürgermeister

Erweiterung alte Schmiede

Bekanntmachung Markt Weilbach
Vollzug der Baugesetze
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Erweiterung des Bebauungsplanes Alte Schmiede gem. § 10 Abs.3 BauGB

Der Markt Weilbach hat mit Beschluss vom 17.04.2018 die Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Alte Schmiede als Satzung beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Erweiterung des Bebauungsplanes Alte Schmiede wird festgestellt. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß §10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Erweiterung des Bebauungsplanes „Alte Schmiede“ in Kraft (§10 Abs.3 Satz 4 BauGB).

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Weilbach, Hauptstr. 59, 63937 Weilbach, Zi. 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag – Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag zus. 14 bis 18 Uhr) aus und kann dort eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§10Abs.3 BauGB).

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs.1 BauGB werden demnach unbeachtlich eine nach §214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des §214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber dem Markt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzungen oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach §214 Abs.2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des $44 Abs.3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§39 bis 43 BauGB und des §44 Abs.4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird ebenfalls hingewiesen.

Weilbach, 24.04.2018
gez. Bernhard Kern
1. Bürgermeister

Sondergebiet Awo Seniorenpflege

Bekanntmachung der Gemeinde Markt Weilbach

1.Änderung/Teilaufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenpflege“
Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschluss sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs2 (BauGB)

Wie bereits bekannt gegeben, hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Seniorenpflege“ abzuändern. Es sollen die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 876/31 und 876/33 (Teilbereich) herausgenommen werden. Inhalt des Verfahrens ist eine Teilaufhebung. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 die eingegangenen Bedenken und Stellungnahmen abgewogen.

Die aufgrund dieser Beteiligung überarbeiteten Entwürfe/Begründung des Bebauungsplanes liegen vom 13.12.2018 bis 27.12.2018 im Rathaus des Markt Weilbach, Hauptstr. 59, 63937 Weilbach, Zi. 13 (1.OG) zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. In dieser Zeit kann jedermann- auch wenn er von der Planung nicht betroffen ist- die Unterlagen einsehen und sich schriftlich zur Planung äußern bzw. Bedenken oder Anregungen zur Niederschrift geben. Wird eine Einsichtnahme außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten erwünscht, ist eine vorherige Terminvereinbarung empfehlenswert. Zusätzlich sind die Planunterlagen während der Auslegungszeit auf der Homepage des Markt Weilbach unter www.weilbach.de eingestellt.Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Weilbach, den 04.12.2018
gez.
Bernhard Kern
1.Bürgermeister
Markt Weilbach

In den Völkeräckern

Amtliche Bekanntmachung

Markt Weilbach

 

Aufhebung des Aufstellungsbeschusses zur 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Völkeräcker im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, sowie

Aufhebung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich

Der Markt Weilbach, gibt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauBG) bekannt, dass aufgrund des Beschlusses des Marktgemeinderat vom 21.01.2020 die geplante 3. Änderung des Bebauungsplans Völkeräcker aufgehoben wird. Der Gemeinderat des Markt Weilbach wollte das Grundstück FlNr. 669 (Teilbereich) mit in den Bebauungsplan „Völkeräcker“ miteinbeziehen, da dieses Grundstück sich jedoch im Überschwemmungsgebiet (HQ100) befindet, soll das Grundstück nicht mehr miteinbezogen werden.

 

Weilbach, 11.02.2020

Markt Weilbach

gez. Bernhard Kern

  1. Bürgermeister