Weilbach Ortschaft

Rathaus & Bürgerservice

Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinderatssitzung

Bekanntmachungen Bebauungspläne

Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Änderung der Bebauungspläne

„Alte Schmiede“ sowie „Gewerbegebiet Süd, Erweiterung“

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat Weilbach hat in seiner Sitzung am 20.09.22 die Änderung des Bebauungsplans „Alte Schmiede“ sowie „Gewerbegebiet Süd, Erweiterung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Es handelt sich um die Zuordnung neuer Ausgleichsflächen für den Eingriff innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche im Gemeindewald.
Hierfür kann im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde für den Bebauungsplan „Alte Schmiede“ eine Teilfläche von 1.300 m² von der Teilfläche Flur Nr. 1474/0 und für den
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd Erweiterung“ eine Teilfläche von 6.400 m² von der Flur Nr. 4632 herangezogen werden.
Bereich 1 Flur Nr. 1474/0 Ausgleichsfläche „Alte Schmiede“
Bereich 2
Flur Nr. 4632 Ausgleichsfläche „Gewerbegebiet Süd, Erweiterung“
Anlass der Änderung ist die Schaffung eines Ökokontos durch den Markt Weilbach, über das die den Bebauungsplänen zugeordnete Ausgleichsflächen abgewickelt werden.
Die vom Ingenieurbüro Bernd Eilbacher ausgearbeitete Planung (Fassung 05.10.2022) wird in der Zeit vom
08.05.2023 bis 12.06.2023
im Rathaus Weilbach, Hauptverwaltung, Hauptstr. 59, Zimmer 13, 63937 Weilbach, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage des Marktes Weilbach www.weilbach.de  eingesehen werden.
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 13 Abs.2 Nr.2 und 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und §4a Abs. 6 BauGB). Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Weilbach, 25.04.2023
gez. Robin Haseler
1. Bürgermeister
Markt Weilbach

Sitzungstermine 2023

Dienstag,, 19.09.2023 um 19 Uhr, Sitzungssaal (ehem. Raiba-Gebäude) Weilbach
Dienstag, 24.10.2023 um 19 Uhr, gasthaus zum Stillen Tal, Gönz
Dienstag, 21.11.2023 um 19 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus, Weckbach
Dienstag, 19.12.2023 um 19 Uhr, Sitzungssaal (ehem. Raiba-Gebäude) Weilbach

Pressemitteilung zur Einführung des Kommunalen Energiemanagements

Auf dem Weg zu mehr Klimaschutz in Markt Weilbach und seinen Ortsteilen wurde die Erstellung eines Energiemanagementsystems, die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes und die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes auf den Weg gebracht. Mit Unterstützung der Energieagentur Unterfranken e. V. wurde vom Bürgermeister und der Verwaltung eine Förderung des Bundes, im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative sowie bei der Regierung Unterfranken, beantragt.

Die nationale Klimaschutzinitiative bezuschusst die Erstellung eines Energiemanagementsystems. Projektträger für die NKI ist seit 1. Januar 2022 die ZUG (vormals Projektträger Jülich): https://www.z-u-g.org/aufgaben/nationale-klimaschutzinitiative-nki/. Das Förderkennzeichen lautet 67K17603.

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bin hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Für die Förderungen durch die Regierung Unterfranken, liegt seit Dezember der Zuwendungsbescheid vor. Neben der Erstellung des Energiemanagements wird das Klimaanpassungskonzept und das Mobilitätskonzept bezuschusst.

Die Erstellung des Energiemanagementsystems hat am 01.10.2021 begonnen und endet spätestens am 31.12.2024 mit der Einreichung des Verwendungsnachweises.

Nachdem mit der Grundlagenermittlung begonnen wurde, ein Messkonzept entwickelt wird, wird eine Bestandsaufnahme der Liegenschaften vorgenommen und deren Verbräuche ermittelt und ausgewertet. Darauf basierend wird eine Potentialanalyse vorgenommen und ein Maßnahmenkatalog erstellt. Mit einer Erneuerung der Messtechnik und Nutzung spezieller Software sollen innerhalb von 3 Jahren kontinuierliche Messungen erfolgen. Ziel des Energiemanagementsystems ist es in und nach diesem Zeitraum von drei Jahren eine verbesserte Energieeffizienz durch mehr Transparenz und Steuerung zu erzielen und Handlungsoptionen zu erkennen und zu nutzen. Das betrifft die Energieversorgung aber auch die Reduktion des Energiebedarfs.

Am 26.7. wird der Ablauf der Erstellung der Konzepte in der Gemeinderatsitzung, von der Energieagentur Ufr vorgestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Seite des Projektträgers: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen und auf der Seite der Nationalen Klimaschutzinitiative: https://www.klimaschutz.de/de.

Bekanntmachung der Verordnung des Landratsamtes Miltenberg über das Wasserschutzgebiet für die Brunnen I und II des Marktes Weilbach

Unterlagen zum Download: