Digitales Amtsblatt Markt Weilbach
Aufgrund von Art. 17 Abs. 3 des Gesetzes über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerisches Digitalgesetz – BayDiG), das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 599) geändert worden ist, in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) vom 19. Januar 1983 (GVB1. S. 14, BayRS 2020-1-1-2-I), die durch Verordnung vom 10. Dezember 2023 (GVB1. S. 655) geändert worden ist, macht der Markt Weilbach bekannt:
Das amtliche Verkündungsblatt des Marktes Weilbach ist dessen regelmäßig erscheinendes Amtsblatt. Es wird auf der Internetseite des Marktes Weilbach unter https://www.weilbach.de/weilbach/aktuelles/amtsblatt/
ausschließlich digital veröffentlicht und dort dauerhaft abrufbar gehalten. Im Rathaus des Marktes Weilbach, Hauptstraße 59, 63937 Weilbach, ist ein Ausdruck zur Einsicht für jeden auf Dauer bereitzuhalten und aufzubewahren. Der Markt Weilbach gilt als die Veröffentlichung veranlassende Stelle im Sinne des Art. 17 Abs. 3 des Bayerischen Digitalgesetzes. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft. Ältere Bekanntmachungen finden Sie im „Amtsblatt Bayerischer Odenwald“.
