Vollzug der Wassergesetze: Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser über vier Regenwasserkanäle (Trennsystem) in Weilbach


Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser über vier
Regenwasserkanäle (Trennsystem) in Weilbach, Ortsteil Gönz, durch das
Kommunalunternehmen Markt Weilbach in den Gönzer Bach

Das Landratsamt Miltenberg erteilt dem Kommunalunternehmen Markt Weilbach für die Einleitung
von Niederschlagswasser über vier Regenwasserkanäle (Trennsystem) des Ortsteiles Gönz in den
Gönzer Bach mit dem Bescheid vom 16.06.2026, Nr. 43-6321-1, die gehobene wasserrechtliche
Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Für die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis ist ein förmliches Verwaltungsverfahren (§ 15 i. v. m.
§ 14 Abs. 3 bis 5 und § 11 Abs. 2 WHG i. v. m. Art. 69 Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
durchzuführen.

Der Erlaubnisbescheid mit der Rechtsbehelfsbelehrung und die zugrunde liegenden
Antragsunterlagen werden für die Dauer von zwei Wochen vom 29.06.2026 bis zum 13.07.2026 auf
der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg
(https://www.landkreis-miltenberg.de/oeffentlichkeitsbeteiligungen.html) veröffentlicht.