Vollzug der Wassergesetze;
Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser über vier Regenwasserkanäle (Trennsystem) in Weilbach, Ortsteil Gönz, durch das
Kommunalunternehmen Markt Weilbach in den Gönzer Bach
Mit Planunterlagen vom 20.03.2024 beantragte das Kommunalunternehmen Markt Weilbach für die o.g. Einleitung von Niederschlagswasser über vier Regenwasserkanäle (Trennsystem) des Ortsteiles Gönz in den Gönzer Bach die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Für die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis ist ein förmliches Verwaltungsverfahren (§ 15 i. v. m. § 14 Abs. 3 bis 5 und § 11 Abs. 2 WHG i. v. m. Art. 69 Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) durchzuführen.
Die vollständigen Antragsunterlagen für die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis werden für die Dauer eines Monates vom 23.03.2026 bis zum 22.04.2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg (https://www.landkreis-miltenberg.de/oeffentlichkeitsbeteiligungen.html) veröffentlicht.

