Mit Planunterlagen vom 28.04.2023 und den Ergänzungen vom 05.06.2025 und vom 10.02.2026 beantragte das Kommunalunternehmen Markt Weilbach A.ö.R. für die o.g. Einleitung von Abwässern aus der Kompaktkläranlage im Ortsteil Gönz in den Gönzer Bach die Neuerteilung einer
gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Für die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis ist ein förmliches Verwaltungsverfahren (§ 15 i. v. m. § 14 Abs. 3 bis 5 und § 11 Abs. 2 WHG i. v. m. Art. 69 Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) durchzuführen.
Die vollständigen Antragsunterlagen für die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis werden für die Dauer eines Monates vom 29.06.2026 bis zum 28.07.2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg (https://www.landkreis-miltenberg.de/oeffentlichkeitsbeteiligungen.html) veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung wird hiermit nach Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
- Die Unterlagen können vom 29.06.2026 bis zum 28.07.2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg unter
(https://www.landkreis-miltenberg.de/oeffentlichkeitsbeteiligungen.html) eingesehen werden. - Etwaige Einwendungen sind beim Markt Weilbach oder beim Landratsamt Miltenberg – Sachgebiet Wasserrecht – vorzubringen. Die Einwendungen müssen spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Veröffentlichung bei einer der genannten Stellen schriftlich
oder zur Niederschrift (die Abgabe per einfacher Email ist nicht ausreichend) eingegangen sein. - Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann das Landratsamt Miltenberg nach Art. 69 Abs. 2 Satz 4 BayWG einen Erörterungstermin durchführen.
- Bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
- Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

