Das Landratsamt Miltenberg erteilt dem Kommunalunternehmen Markt Weilbach für die Einleitung
von Abwässern aus der Kompaktkläranlage im Ortsteil Gönz in den Gönzbach mit dem Bescheid
vom 09.09.2026, Nr. 43-632386, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 und §
15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Für die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis ist ein förmliches Verwaltungsverfahren (§ 15 i. v. m.
§ 14 Abs. 3 bis 5 und § 11 Abs. 2 WHG i. v. m. Art. 69 Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
durchzuführen.
Der Erlaubnisbescheid mit der Rechtsbehelfsbelehrung und die zugrunde liegenden
Antragsunterlagen werden für die Dauer von zwei Wochen vom 28.09.2026 bis zum 12.10.2026 auf
der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg
(https://www.landkreis-miltenberg.de/oeffentlichkeitsbeteiligungen.html) veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung wird hiermit nach Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Veröffentlichung der Bescheid gegenüber den
Betroffenen als zugestellt gilt.
Miltenberg, den 10.09.2026
Landratsamt Miltenberg
gez.
Björn Bartels
Landrat

