Weilbach Ortschaft

Rathaus & Bürgerservice

Das Bürgerbüro informiert:

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich einen Kinderreisepass auszustellen. Ebenfalls können ab diesem Zeitpunkt keine Verlängerungen/Aktualisierungen mehr vorgenommen werden. Geregelt wird diese Neuerung durch den Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur „Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“.

Kinderreisepässe die bis 31.12.2023 ausgestellt wurden behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Für Reisen in das Ausland benötigen Kinder dann einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahre. Zur Antragstellung muss das Kind mitkommen. Außerdem ist ein biometrisches Passbild sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (wenn nicht beide zur Beantragung mitkommen) mitzubringen.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer von ca. 4-6 Wochen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeinde/Meldewesen.

Neuer Personalausweis

Was ist neu?

  • Format (Scheckkartenformat)
  • Online-Funktion (erst möglich ab 16 Jahren)
  • Biometrie-Funktion (Bild und wahlweise Fingerabdrücke)

Alle neuen Funktionen und wie diese ein- bzw. ausgeschaltet werden können, können Sie auch im Internet unter www.personalausweisportal.de nachlesen. Bei der erstmaligen Beantragung des neuen Ausweises erhalten Sie ebenfalls eine ausführliche Informationsbroschüre, in der die Funktionen genau erklärt sind.Die Beantragung kann nur persönlich erfolgen.

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise nur ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

Welche Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt?

  • Alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/ -reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde, bei erstmaliger Beantragung
  • Bei unter 16-jährigen die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten.

Die Abholung des neuen Dokuments sollte persönlich erfolgen!Ist es dem Antragsteller nicht möglich persönlich zu erscheinen, kann er eine andere Person dazu bevollmächtigen. Eine dementsprechende Vollmacht liegt der Abholbenachrichtigung bei. Kann der Antragsteller wegen seines hohen Alters oder aufgrund dauernder gesundheitlicher Beeinträchtigungen, nicht mehr persönlich im Rathaus erscheinen, hat er die Möglichkeit, die Befreiung der Ausweispflicht zu beantragen.

Anforderungen an das Passbild
Das Passbild sollte:

  • aktuell und biometrisch sein, d.h. erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile
  • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
  • die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein

Wie lange ist der neue Personalausweis gültig?

  • Personalausweise für über 24-jährige sind ab Beantragung 10 Jahre gültig
  • Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre
  • Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt
  • Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht
  • Alle alten, vor dem 02.11.2010 ausgestellten, Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum

Fingerabdrücke
Seit dem 02.08.2021 werden die Fingerabdrücke verpflichtend auf dem Chip des Personalausweises gespeichert.

Preise

  • Personalausweis ab 24 Jahre 37,00 €
  • Personalausweis unter 24 Jahre (bis einschl. 23 J.) 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis 10,00 €
  • erstmalige Änderungen der Online-Funktionen und PIN kostenfrei
  • alle weiteren Änderungen der Online-Funktionen und PIN 6,00 €

Auch für Jugendliche ist der erste Personalausweis nicht mehr kostenfrei. Änderungen aller Angaben sind nicht ausgeschlossen.

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr

Hinweise

  • Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
  • Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen.
  • Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
  • Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter „Bearbeitungsdauer“) nicht (mehr) möglich ist.
  • Seit 01.03.2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
  • bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Kosten

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 EUR
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
  • Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 EUR
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR