Vollzug des Art. 52 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG):
Einleitung des Verfahrens zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Bayerischer Odenwald“ im Zusammenhang mit der Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ der Gemeinde Weilbach
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